Arbeitszeugnis
Alles zum Thema Arbeitszeugnis & Arbeitszeugnis prüfen lassen
Ein Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Bei uns können Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen auf rechtliche Unzulässigkeiten.
Die Zeugnisarten
Bei den Arbeitszeugnissen unterscheidet man zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis. Weiterhin gibt es Endzeugnisse und Zwischenzeugnisse.
Das einfache Arbeitszeugnis
Bei einem einfachen Zeugnis bestätigt der Arbeitgeber die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses. Es hat neben den Angaben zur Person des Arbeitnehmers und der Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses Angaben zur ausgeübten Tätigkeit (Tätigkeitsbeschreibung) zu enthalten. In einem einfachen Zeugnis werden keine Angaben zu Leistung, Führung und Verhalten gemacht.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis
Im Gegensatz zum einfachen Arbeitszeugnis enthält das qualifizierte Arbeitszeugnis neben den Angaben zu Art und Dauer auch Aussagen zu Leistung, Führung und Verhalten des Arbeitnehmers. Das qualifizierte Zeugnis muss vom Arbeitgeber wahrheitsgemäß und wohlwollend verfasst werden.
Das Endzeugnis
Ein Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Das Endzeugnis ist grundsätzlich mit dem Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen.
Das Zwischenzeugnis
Das Zwischenzeugnis wird bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis erteilt, wenn der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse daran hat.
Die Form des Zeugnisses
Ein Arbeitszeugnis muss schriftlich auf dem Geschäftspapier des Arbeitgebers erteilt werden. Es darf weder Flecken oder Streichungen enthalten und muss fehlerfrei geschrieben worden sein. Ein Unterschriftsstempel ist nicht erlaubt. Die Unterschrift muss eigenhändig erfolgen.
Was tun, wenn das Zeugnis nicht erteilt wird oder es berichtigt werden muss?
Ein Arbeitnehmer kann vor dem zuständigen Arbeitsgericht auf Erteilung eines Zeugnisses oder auf Berichtigung des Zeugnisses klagen, wenn er von dem Arbeitgeber entweder kein Zeugnis oder ein nicht ordnungsgemäßes Zeugnis erhalten hat.
Arbeitszeugnis prüfen lassen
Kontaktieren Sie uns jetzt für einen zeitnahen Termin in unserer Kanzlei im Billetal in Trittau. Die erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht Petra Reiner vertritt Sie gerne und kompetent im Bereich Arbeitsrecht. Bei uns können Sie ebenfalls Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen.