Die Kosten in arbeitsrechtlichen Verfahren
Überblick über Gebühren für anwaltliche Leistungen im Bereich Arbeitsrecht
Wie viel kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht?
Die Kosten für arbeitsrechtliche Verfahren sind zunächst einmal davon abhängig, ob es zu einer außergerichtlichen Einigung oder zu einer Übereinkunft im Rahmen einer Güteverhandlung kommt oder ob ein richterliches Urteil für die Beilegung des Rechtsstreits erforderlich ist. Danach teilen sich die Kosten in anwaltliche Gebühren und im Falle eines Gerichtsverfahrens in die Gerichtskosten, deren Höhe von mehreren Faktoren abhängig ist.
Der Streitwert als Grundlage für die Berechnung der Gebühren
Grundlage für die Berechnung der Gerichtsgebühren ist der Gegenstandswert, über den gestritten wird und der deshalb als Streitwert bezeichnet wird. Hat der Rechtsstreit nicht die Zahlung einer bestimmten Geldsumme zum Inhalt, kann die Ermittlung des zugrundeliegenden Streitwerts schwierig sein. In der Rechtsprechung haben sich dafür feste Regeln entwickelt. Wird im Arbeitsrecht zum Beispiel über die
– Wirksamkeit einer Kündigung gestritten, werden meist drei Bruttomonatsgehälter als Streitwert definiert.
– Handelt es sich um die Berechtigung einer Abmahnung, ist es ein Bruttomonatsgehalt.
– Werden seitens des Gerichts die Pflicht zur Zeugniserteilung oder die Pflicht zur Zeugniskorrektur überprüft, wird als Streitwert regelmäßig ein Bruttomonatsgehalt festgelegt.
Gebühren für anwaltliche Leistungen (Anwalt für Arbeitsrecht)
Die Gebühren für anwaltliche Leistungen sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich normiert. Die Höhe der anwaltlichen Gebühren für einen Anwalt für Arbeitsrecht orientiert sich daran, in welchem Umfang er für Sie tätig wird.
– Für die Erhebung einer Klage vor dem Arbeitsgericht fällt eine Verfahrensgebühr an, die das 1,3 fache einer Gebühr beträgt.
– Für die Vertretung vor Gericht fällt die sogenannte Termingebühr an, die das 1,2 fache einer Gebühr ausmacht.
– Endet das arbeitsgerichtliche Verfahren mit einem Vergleich, so fällt eine 1,0 Vergleichsgebühr an.
– Hinzu kommen eine Pauschale für Post- und Telekommunikationsauslagen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.
Durch die Auftragserteilung an einen bestimmten Rechtsanwalt schließen Sie als Mandant mit ihm einen Vertrag. Dieser verpflichtet den Anwalt zur Erbringung der von Ihnen beauftragten Leistungen. Umgekehrt zahlen Sie als Mandant für die erbrachten Leistungen und zwar unabhängig davon, ob Ihr Anwalt erfolgreich war oder nicht.
Anders als in zivilrechtlichen Verfahren trägt in arbeitsrechtlichen Verfahren in der I. Instanz jeder seine Kosten selbt. D.h. Sie haben als Mandant keinen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten. Das gilt auch dann, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen. Grund ist, dass vor allem Arbeitnehmer im Falle eines Unterliegens nicht die anwaltlichen Kosten für den Arbeitgeber tragen müssen.
Welche Gerichtskosten bei arbeitsrechtlichen Verfahren anfallen
Neben den anwaltlichen Kosten fallen in einem Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht auch Gerichtsgebühren an, für die folgende Grundsätze gelten:
– Wer den Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht verliert, zahlt die Gerichtsgebühren.
– Anderes gilt für die Partei, die obsiegt. Sie zahlt keine Gerichtsgebühren.
– Möglich ist eine dritte Variante, nämlich anteiliges Gewinnen und Verlieren. Dann werden die Gerichtsgebühren in dem Verhältnis aufgeteilt, in dem Sie gewonnen beziehungsweise verloren haben.
Im Vergleich zu anderen Verfahren wird eine Klage vor dem Arbeitsgericht zugestellt, auch ohne dass Sie einen Vorschuss für die Gerichtsgebühren geleistet haben. Stattdessen handelt es sich dabei zunächst einmal um eine gebührenfreie Vorleistung. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz ist eine Güteverhandlung Pflicht. Wird der Rechtsstreit im Rahmen dieser Güteverhandlung in vollem Umfang beigelegt, dann fallen hierfür keine Gerichtsgebühren an. Diese Regelung gilt auch dann, wenn Sie Ihre Klage zurücknehmen, noch bevor Anträge gestellt wurden.
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